Im Rahmen der Streifentätigkeit bemerkten Polizeibeamte einen E-Roller im fließenden Verkehr, an welchem augenscheinlich kein Versicherungskennzeichen angebracht war.In der sich anschließenden Kontrolle konnte der jugendliche Fahrer keinen Versicherungsnachweis erbringen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Jugendliche an die Erziehungsberechtigten übergeben. Der Jugendliche muss sich nun in e…
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