Die Beamten kontrollierten einen Kradfahrer im Zuge ihres Streifendienstes. Im Rahmen des Gespräches nahmen sie starken Alkoholgeruch in der Atemluft und eine verwaschene Aussprache wahr. Ein angewendeter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Dieser ergab bei dem Fahrer einen Wert von 1,94 Promille.
Damit war die Fahrt des Kradfahrers beendet. Eine Blutprobe …
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