Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten Polizeibeamte einen 13-Jährigen fest, der mit einem nicht zulassungsfähigen Hoverboard im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs war. Dem Jungen wurde die Weiterfahrt untersagt. Im Anschluss wurde er an seine Erziehungsberechtigten übergeben.

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