Im Rahmen der Streifentätigkeit wurde ein E-Roller ohne Versicherungskennzeichen festgestellt, der zusätzlich deutlich schneller als die erlaubten 20 km/h für Fahrzeuges dieses Typs unterwegs war. Der 36-jährige Fahrer konnte in der anschließenden Verkehrskontrolle weder eine Fahrerlaubnis noch eine Versicherung nachweisen. Der Roller wurde sichergestellt. Die weitere Bearbeitung der Strafanzeige …

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