Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit hielten Polizeibeamte einen 30-jährigen Fahrradfahrer an. In der anschließenden Kontrolle konnte festgestellt werden, dass das Fahrrad nach Entwendung zur Fahndung ausgeschrieben war. Der 30-Jährige konnte belegen, dass er das Fahrrad käuflich erworben hatte. Das Fahrrad wurde sichergestellt und eine Anzeige aufgenommen.
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