Bei der Verkehrskontrolle eines Gespanns aus Pkw und Anhänger konnte der Fahrer die notwendige Fahrerlaubnis nicht vorweisen. Es wurde ein Strafverfahren gegen den 22-jährigen Fahrzeugführer wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Den Anhänger musst der nunmehr Beschuldigte vor Ort abstellen. Die weiteren Ermittlungen führt die Kriminalpolizei.
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