Bei einer Verkehrskontrolle eines VW Lupo konnte der Fahrzeugführer keinen gültigen Führerschein vorweisen. Zwar händigte er einen ausländischen Führerschein aus, hat aber bereits seit mehr als sechs Monaten einen Wohnsitz in Deutschland und hätte seine Fahrerlaubnis daher bereits umschreiben lassen müssen. (Ausnahme: Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland!)

Eine Recherche in polizeilichen Datenbanken…

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