Ein namentlich bekannter Zeuge meldete, dass er im Zuge einer Panne einen Reifen am Fahrzeug einer weiblichen Fahrzeugführerin wechselte. Dabei bemerket er, dass das Fahrzeug einen Frontschaden aufwies und die Fahrzeugführerin alkoholisiert wirkte. Nach erfolgtem Reifenwechsel entfernte sich die Fahrzeugführerin, ohne die offenstehende Rechnung in Höhe von 220 Euro an den Abschleppdienst zu bezahl…
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