Bei einer Streifenfahrt wurde durch Polizeibeamte ein junger Mann mit einem E-Roller ohne Versicherungskennzeichen festgestellt. In der anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Roller nicht versichert ist.

Die gefahrene Höchstgeschwindigkeit betrug 45 km/h und somit wäre zusätzlich auch eine Fahrerlaubnis nötig gewesen, um den Roller zu fahren. Da der Fahrer jedoch nicht im…

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